Die Verordnung (EU) 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) legt verbindliche Meldepflichten für Marktteilnehmer am Strom- und Gasmarkt fest:
Transaktionsdaten
Standard-Verträge Gashandel am Börsenmarkt (Meldepflichtig seit 07.10.2015)
Außerbörsliche Sonderverträge(Meldepflichtig seit 07.04.2016)
Fundamentaldaten
Erzeugungs- und Speicherkapazität
Verbrauch
Übertragungs- und Fernleitungskapazität
Seit dem 7. Oktober 2015 sind Marktteilnehmer dazu verpflichtet, ACER ihre Transaktionen auf dem Energiegroßhandelmarkt durch einen Reistered Reporting Mechanism (RRM) mitzuteilen.
Für diese Meldungen gelten strikte und hohe Anforderungen in Bezug auf die zeitnahe Meldung, das Dateiformat und die Dokumentation des Datentransfers. Zudem ist in fast allen Fällen auch eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erforderlich, die die Daten an die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) meldet.
Folgende Unternehmen können einer Registrierungspflicht unterliegen:
Energieerzeuger
Übertragungsnetzbetreiber
Verteilnetzbetreiber
Endverbraucher