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Seit dem 7. Oktober 2015 sind Marktteilnehmer verpflichtet, der ACER Aufzeichnungen über ihre Transaktionen auf den Großhandelsenergiemärkten über einen ausgewählten Registered Reporting Mechanism (RRM) zu übermitteln.
Zusätzlich ist in den meisten Fällen eine Registrierung bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) erforderlich, welche die Daten an die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) weiterleitet.
Folgende Unternehmen können der Registrierungspflicht unterliegen:
Meldepflichtige Verpflichtungen für Marktteilnehmer des Strom- und Gasmarktes:
- •Standardverträge im Gashandel
- •Außerbörsliche (OTC-)Verträge
- •Produktions- und Speicherkapazitäten
- •Verbrauchs- und Übertragungskapazitäten
RRM für ACER und ElCom
ACER
Im Oktober 2015 wurde Webware als eines der ersten Unternehmen in Deutschland in die ACER-Liste der Registered Reporting Mechanisms (RRM) aufgenommen. Alle Nachrichtenformate wurden zertifiziert.
ElCom (Schweiz)
Schweizer Marktteilnehmer unterliegen Meldepflichten gemäß Artikel 26a der Stromversorgungsverordnung.
GIE
Wir übermitteln die Daten an die GIE-Plattformen AGSI und ALSI (Gas Infrastructure Europe).









