E-INVOICING

Reduzieren Sie Ihre Zeit und kosten mit der

elektronischen Rechnung.

Projektseite: invoice-portal.de

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom April 2014 verpflichtet alle öffentlichen Auftraggeber zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen

Die Ausgangssituation

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU vom April 2014 hat das Ziel, die Digitalisierung im öffentlichen Sektor voranzutreiben und damit Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen. Schätzungen gehen von einer möglichen Kostenersparnis von 60 bis 80% aus.

Das im April 2017 verabschiedete E-Rechnungsgesetz des Bundes setzt diese Forderungen in nationales Recht um. Für alle öffentlichen Einrichtungen von Ländern und Kommunen gilt dafür eine Frist bis spätestens April 2020. Für Bundesbehörden gilt bereits der November 2018.

Das bedeutet, Rechnungssteller müssen Rechnungen in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Rechnungsempfänger müssen diese elektronischen Rechnungen unter Nutzung eines Verwaltungsportals elektronisch empfangen.

Der Bund und einige Bundesländer sind dabei, eine Rechnungseingangsplattform zu entwickeln, mit deren Hilfe eingehende Rechnungen einfach an die relevanten Stellen in der Verwaltung übermittelt werden können.

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